Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FinCon Group

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Geschäfte, Dienstleistungen und Transaktionen, die durch oder über die Human Ecological Business Holding International Inc. („HEBHI“), die Sirius Vision Ltd. („SIRIUS“) sowie deren Tochter- und Schwestergesellschaften, Kooperationspartner und beauftragte Personen im Rahmen der FinCon Group (im Folgenden „FinCon Group“) angeboten oder abgewickelt werden. Dies umfasst insbesondere Reverse-Merger-Investments, Reverse-Merger-Finanzierungen sowie ergänzende Full-Service-Leistungen für Unternehmen.

1. Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsklausel

1.1. Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Jede Vertragspartei – einschließlich Investoren, kapitalsuchende Unternehmen, sowie sonstige Dienstleistungsempfänger – verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Geschäftsprozesse, Strukturen, Kooperationspartner, Investitionsbeträge, Businesspläne, Expansionsstrategien, Start-up-Projekte sowie alle sonstigen sensiblen Unternehmensdaten.

1.2. Wechselseitige Bindung
Die Geheimhaltungs- und Nichtumgehungspflicht gilt gleichermaßen für Kundenseite wie für HEBHI, SIRIUS, deren Mitarbeiter sowie sämtliche mit der FinCon Group verbundenen Partnerunternehmen. Die Vereinbarung ist beidseitig zu unterzeichnen.

1.3. Dauer der Verpflichtung
Die Vertraulichkeits- und Nichtumgehungspflicht besteht über die Dauer der Vertragsbeziehung hinaus für einen Zeitraum von mindestens zehn (10) Jahren nach Abschluss der jeweiligen Transaktion.

1.4. Nichtumgehung
Es ist den Vertragspartnern untersagt, die FinCon Group zu umgehen, insbesondere durch direkte Kontaktaufnahme zu deren Kooperationspartnern, Investoren oder Kunden mit dem Ziel, vergleichbare Geschäfte unabhängig zu initiieren oder Geschäftsmodelle der FinCon Group zu imitieren.

1.5. Rechtsfolgen bei Verstoß
Ein nachweisbarer Verstoß gegen diese Bestimmungen – auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung und über den vorgenannten Zeitraum hinaus – berechtigt die FinCon Group, vertreten durch HEBHI und/oder SIRIUS, unverzüglich rechtliche Schritte einzuleiten. Neben Schadensersatzansprüchen kann eine vertraglich vereinbarte Konventionalstrafe geltend gemacht werden.

1.6. Datenschutz
Die FinCon Group veröffentlicht keinerlei Informationen zu Investoren, Investitionssummen oder kapitalsuchenden Unternehmen. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit dieser Klausel sowie den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen.

2. Widerruf und Widerrufsrecht

2.1. Anwendbares Recht
Für sämtliche Vertragsangebote, Vereinbarungen und Transaktionen, die über die FinCon Group bzw. durch die Human Ecological Business Holding International Inc. („HEBHI“), die Sirius Vision Ltd. („SIRIUS“) oder deren Direktor Mario Eduard Giovanelli zur Verfügung gestellt werden, gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Widerrufsrechte des Wohnsitzlandes der Kundin/des Kunden.

2.2. Rücktrittsfrist
Nach beiderseitiger Vertragsunterzeichnung und -übermittlung – insbesondere bei vertraglich vereinbarten Überweisungen von Investments oder sonstigen Zahlungen (z. B. für Serviceleistungen) – beachten HEBHI, SIRIUS und deren Organe grundsätzlich die unionsweit harmonisierte Rücktrittsfrist von vierzehn (14) Tagen. Innerhalb dieser Frist werden keine vertragsgegenständlichen Gelder verwendet oder an Kooperationspartner weitergeleitet.

2.3. Widerrufsverzicht
Sofern eine Kundin/ein Kunde wünscht, dass das jeweilige Geschäft unmittelbar nach Vertragsabschluss umgesetzt wird, kann auf das gesetzliche Widerrufsrecht ausdrücklich verzichtet werden. Hierfür enthält jede Vereinbarung eine gesonderte Widerrufsverzichtserklärung, die durch Unterschrift bestätigt werden muss. Mit Unterzeichnung dieses Verzichts wird das Geschäft unverzüglich, ohne Rücksicht auf die gesetzliche Rücktrittsfrist, umgesetzt.

3. Datenschutzrichtlinie

3.1. Allgemeines
Diese Datenschutzrichtlinie erläutert, wie die Human Ecological Business Holding International Inc. („HEBHI“), die Sirius Vision Ltd. („SIRIUS“) sowie deren Direktor Mario Eduard Giovanelli (gemeinsam „FinCon Group“ oder „wir“) personenbezogene Daten erheben, verwenden, speichern und schützen, die über die Website der FinCon Group verarbeitet werden.

Durch die Nutzung dieser Website erklären sich alle Besucher und Nutzer mit den in dieser Richtlinie beschriebenen Datenpraktiken einverstanden. Änderungen dieser Richtlinie werden durch Veröffentlichung auf unserer Website bekannt gegeben. Wesentliche Änderungen erfordern die ausdrückliche Zustimmung aller Nutzer, bevor Daten für neue Zwecke verwendet werden. Diese Richtlinie berücksichtigt die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

3.2. Welche Daten wir erheben

Von Ihnen bereitgestellte Daten: Kontaktinformationen (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer), Registrierungsdaten, Anfragen, Vertrags- und Zahlungsinformationen.

Automatisch erhobene Daten: IP-Adresse, Zugriffszeit, Geräte- und Browserinformationen, Betriebssystem, Cookie- und Tracking-Daten.

Transaktionsdaten: Kontoaktivitäten: Ein- und Auszahlungen, Order- und Handelsinformationen, Monitoring zur Betrugsprävention.

3.3. Warum wir Daten erheben

Bereitstellung und Aufrechterhaltung von Diensten: Identitätsprüfung, Vertragserfüllung, technische Bereitstellung.

Schutz unserer Nutzer: Verhinderung von Betrug, Spam, Phishing, DDoS und sonstigen Missbräuchen.

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Erfüllung regulatorischer Anforderungen, Zusammenarbeit mit Behörden im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.

Performance-Optimierung: Analyse von Nutzungsdaten zur Verbesserung von Plattform und Benutzerfreundlichkeit.

Kommunikation: Direkter Kontakt per E-Mail oder Telefon zu Support- und Sicherheitszwecken.

Durchsetzung unserer Vereinbarungen: Prävention und Ahndung von rechtswidrigen oder vertragswidrigen Aktivitäten.

3.4. Wie wir Daten schützen
Wir setzen moderne technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, darunter: SSL-Verschlüsselung, PCI-Scans, Pseudonymisierung, rollenbasierte Zugriffsbeschränkungen, physische Zugangskontrollen und kontinuierliches Monitoring. Eine 100%-ige Sicherheit elektronischer Datenübertragung kann jedoch nicht garantiert werden. Nutzer werden aufgefordert, eigenverantwortlich zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

3.5. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß DSGVO.

3.6. Kontakt
Für Fragen oder Datenschutzanfragen kontaktieren Sie uns bitte unter:
contact[at]humanecologybusiness[dot]com

4. Beendigung und Löschung von Registrierungen

4.1 Grundsatz
Da sämtliche Dienstleistungen, Investments, Finanzierungen und Services der FinCon Group jeweils separat vertraglich vereinbart werden, ist eine Registrierung auf der Website nicht erforderlich und dient primär der optionalen Informationsbereitstellung (z. B. Newsletter, i. d. R. im 14-Tage-Rhythmus).

4.2 Recht auf Beendigung/Löschung
Jede auf fincon.group registrierte Person oder Firma kann die Registrierung bzw. das Nutzerkonto jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden und die Löschung veranlassen. Dies gilt gegenüber der FinCon Group, der Human Ecological Business Holding International Inc. („HEBHI“), der Sirius Vision Ltd. („SIRIUS“) sowie ggf. eingebundenen Tochter-, Schwester- und Kooperationsunternehmen (sofern dort eine automatische Mitregistrierung erfolgt ist).

4.3 Verfahren
(a) Online: Soweit eine Online-Funktion zur Kontolöschung bereitgestellt wird, kann die Löschung hierüber veranlasst werden.
(b) E-Mail: Ist eine Online-Löschung nicht verfügbar, kann die Beendigung/Löschung per E-Mail unter Anforderung einer Empfangsbestätigung an contact[at]humanecologybusiness[dot]com erfolgen.

4.4 Kosten und Frist
Die Entgegennahme und Ausführung der Beendigung/Löschung ist kostenfrei und wird – im Falle der E-Mail-Abwicklung ab unserer Bestätigung des Eingangs – innerhalb von maximal zweiundsiebzig (72) Stunden durchgeführt. Zusätzlich wird eine Bestätigungs-E-Mail über die Ausführung versandt.

4.5 Nachverfolgung
Geht trotz Überprüfung des Spam-/Junk-Ordners keine Eingangs- oder Ausführungsbestätigung zu, ist die Anfrage erneut per E-Mail zu übermitteln oder telefonisch nachzufassen.

4.6 Datenaufbewahrung
Die Löschung des Nutzerkontos lässt gesetzliche Aufbewahrungs-, Nachweis- und Compliance-pflichten unberührt. Personenbezogene Daten, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, werden entsprechend den anwendbaren Vorschriften für den notwendigen Zeitraum gesperrt weiter gespeichert und anschließend gelöscht.

5. Bearbeitungsgebühren

5.1 Keine Vorabgebühren für Reverse-Merger-Kernleistungen
Die FinCon Group, vertreten durch die Human Ecological Business Holding International Inc. („HEBHI“) und/oder die Sirius Vision Ltd. („SIRIUS“), erhebt für angebotene Reverse-Merger-Investments und Reverse-Merger-Finanzierungen grundsätzlich keine Vorabgebühren.

5.2 Vergütung durch Aktienübertragung nach Abschluss
Die Vergütung der standardmäßigen Leistungen im Zusammenhang mit den unter 5.1 genannten Transaktionen erfolgt ausschließlich durch Übertragung von Aktienanteilen der im Rahmen des Reverse Mergers übernommenen börsennotierten Gesellschaft an die FinCon Group; die Übertragung wird von der fusionierenden, kapitalsuchenden Gesellschaft vorgenommen und erst nach vollständiger, endgültiger Abwicklung des Reverse Mergers durchgeführt.

5.3 Ausnahmen: Voll-Service-Paket (kostenpflichtig, Vorauszahlung)
Von den unter 5.1–5.2 genannten Standardleistungen ausgenommen sind sämtliche Tätigkeiten des Voll-Service-Pakets. Derartige, vorab vertraglich vereinbarte und von der FinCon Group angenommenen (gegengezeichneten) Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung des Voll-Service-Pakets oder entsprechend eines individuellen, vorab übermittelten Angebots abgerechnet.
Die Zahlung sämtlicher kostenpflichtiger Voll-Service-Leistungen hat ausschließlich im Voraus und online zu erfolgen. Nachschüssige Zahlungen werden von der FinCon Group, HEBHI oder SIRIUS nicht angeboten und nicht akzeptiert.

5.4 Rechtsvorbehalt / Preisänderungen (nur prospektiv)
Die FinCon Group, HEBHI, SIRIUS sowie sämtliche Kooperationspartner behalten sich vor, Gebühren mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Bereits unterzeichnete Verträge/Vereinbarungen mit fixierten Gebühren bleiben unberührt. Registrierte Nutzer, Kunden, Investoren und Kapitalsuchende werden über entsprechende Preisänderungen mindestens vierzehn (14) Tage vor Inkrafttreten per E-Mail informiert.

6. Unternehmen, Geschäftsleitung und Kontakt

6.1 FinCon Group

Die FinCon Group ist eine unabhängige Beratungs- und Service-Kooperative internationaler Rechtsanwälte, Börsenexperten, Steuer- und Unternehmensberater sowie spezialisierter Partnerunternehmen aus dem Investment- und Finanzierungsbereich. Der Fokus liegt auf Reverse-Merger-(Zwischen)Investments, Reverse-Merger-Finanzierungen, IPOs, ICOs und ITOs.

Die FinCon Group wird angeboten und verwaltet von:

Human Ecological Business Holding International Inc. (HEBHI), Albany, New York, USA

Sirius Vision Ltd. (SIRIUS), Dublin, Irland, EU

Verantwortlicher Direktor beider Gesellschaften sowie Initiator und operativer Abwickler sämtlicher mit der FinCon Group verbundenen Geschäfte und dieser Website ist Mario Eduard Giovanelli.

6.2 Human Ecological Business Holding International Inc.

Zuständig für US-Geschäftsabwicklungen, insbesondere Reverse Mergers.
Gegründet: 8. August 2014
File #: 140808010174
DOS ID: 4619150
EIN: 61-1743669
Adresse: 90 State St., Suite 700, Office 40, Albany, NY 12207, USA
Überprüfung der Registrierung: NY State Corporations Register

6.3 Sirius Vision Ltd.

Zuständig für Europa und Abrechnung kostenpflichtiger Leistungen.
Gegründet: 12. Oktober 2020
Registrierungs-Nr.: 679399
Adresse: Coliemore House, Coliemore Road, Dalkey, Co. Dublin, A96 A8D5, Ireland
Überprüfung der Registrierung: CRO Register

6.4 Kontakt

E-Mail: contact[at]humanecologybusiness[dot]com
Website: https://fincon.group

7. Gegenstand

7.1 Angebot
Die von der Human Ecological Business Holding International Inc. („HEBHI“) und der Sirius Vision Ltd. („SIRIUS“) über die FinCon Group angebotenen Dienstleistungen umfassen insbesondere:

Reverse-Merger-Investments: Hochprofitable, kurzfristige Investments ohne marktübliche Risiken auf Basis von Reverse-Merger-Zwischenfinanzierungen.

Reverse-Merger-Finanzierungen: Unbürokratische, schnelle Unternehmensfinanzierungen für Expansionspläne, insbesondere von KMUs und Start-ups.

Voll-Service-Leistungen: Erstellung von Business-Plänen inkl. Marktrecherchen und Übersetzungen, internationale Firmengründungen, anwaltliche, steuerliche und unternehmerische Beratung, Web- und Softwareentwicklung, Blockchain- und Kryptowährungs-Entwicklung, Domain- und Hosting-Dienste sowie die Entwicklung und Umsetzung internationaler Franchise-Konzepte.

Diese AGB regeln sämtliche von HEBHI und SIRIUS über die FinCon Group angebotenen Geschäfte.

7.2 Vertragsverpflichtung
Alle registrierten Personen und Unternehmen sowie Geschäftspartner (Investoren, Kapitalsuchende, Service-Nutzer) erkennen ausdrücklich an, dass:

diese AGBs,

sämtliche separat vereinbarten und gegenseitig unterzeichneten Verträge oder Vereinbarungen, sowie

ergänzende, beiderseits akzeptierte Rechtsbestimmungen, die über die Website zugänglich sind,

verbindliche Grundlage der Zusammenarbeit mit HEBHI, SIRIUS, Tochter- und Schwestergesellschaften sowie strategischen Kooperationspartnern darstellen.

Jegliche Weitergabe von Informationen, Präsentationen oder Marketingmaterial an Dritte ist nur zulässig, sofern dies ausdrücklich von HEBHI/SIRIUS/FinCon Group genehmigt und in schriftlicher, fotografischer, audio- oder videotechnischer Form freigegeben wurde.

7.3 Persönliche Verantwortung
Alle KundInnen (registrierte Nutzer, Investoren, Kapitalsuchende, Service-Nutzer) sind selbst verantwortlich für die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher, steuerlicher und administrativer Pflichten in ihrem jeweiligen Wohnsitzland oder im Land der Unternehmensregistrierung.

HEBHI, SIRIUS, Tochter- oder Schwestergesellschaften sowie Kooperationspartner übernehmen keinerlei Haftung für steuerliche, rechtliche oder administrative Versäumnisse von KundInnen. Jede Zusammenarbeit erfolgt auf freiwilliger Basis.

7.4 Tabellarische und grafische Informationen
Sofern Tabellen, Diagramme oder grafische Darstellungen Bestandteil dieser AGB sind oder künftig werden, entfalten sie – sofern nicht ausdrücklich anders erklärt – volle vertragliche Gültigkeit und sind von allen Vertragsparteien (HEBHI, SIRIUS, Tochter-/Schwestergesellschaften, Kooperationspartnern sowie KundInnen) uneingeschränkt anzuerkennen.

8. Transparenz, Vertraulichkeit und Projektzuordnung

8.1. Projektzuordnung
Einzelinvestoren mit dem Mindestinvestment von USD 5.000.000 haben keinen Einfluss auf die Auswahl des zu finanzierenden Reverse Merger. Die Projekte werden in der Reihenfolge abgearbeitet, in der sie durch die FinCon Group mit den jeweiligen kapitalsuchenden Unternehmen vereinbart wurden.
Nur Investoren, die ein Vielfaches des Mindestbetrags investieren – mindestens USD 10.000.000 oder mehr – sind berechtigt, aus den von der FinCon Group bestätigten Finanzierungsprojekten eine Auswahl zu treffen.

8.2. Gegenseitige Vertraulichkeit
Aus Gründen der Sicherheit, des Datenschutzes und zur Wahrung der Interessen aller Beteiligten werden weder die Identität noch die genaue Höhe des Investments eines Investors, noch Detailinformationen zu den Projekten, deren Eigentümern oder Business-Plänen gegenseitig offengelegt.
Die Anonymität von Investor und Projekt wird strikt gewahrt. Die FinCon Group, HEBHI, SIRIUS sowie deren verbundene Unternehmen und Partner verpflichten sich gleichermaßen zur Geheimhaltung. Dies umfasst insbesondere auch den Schutz sensibler Informationen im Zusammenhang mit Firmenübernahmen, regulatorischen Genehmigungsverfahren und Börsenzulassungen.

9. Investments

Rechtlicher Hinweis: Dieses Angebot stellt ausdrücklich kein öffentliches Wertpapierangebot im Sinne des US Securities Act von 1933, der EU-Prospektverordnung oder vergleichbarer Vorschriften dar. Sämtliche Investmentmöglichkeiten erfolgen ausschließlich als Privat-Investment (Private Placement) und richten sich ausschließlich an qualifizierte, professionelle bzw. institutionelle Investoren. Die Durchführung basiert allein auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den individuell präsentierten und gegenseitig unterzeichneten Investitionsvereinbarungen sowie etwaigen zusätzlichen, schriftlich vereinbarten Ergänzungen.

9.1 Art der Investments

Die FinCon Group, vertreten durch die operativen Gesellschaften Human Ecological Business Holding International Inc. („HEBHI“) und Sirius Vision Ltd. („SIRIUS“), bietet ausschließlich Investments in Form von Zwischenfinanzierungen einzelner Reverse Mergers (Reverse Takeovers / umgekehrte Fusionen) an.

Mindestinvestment: Jede/r Investor/in – unabhängig ob Privatperson, Investorengruppe oder Unternehmen – investiert mindestens fünf Millionen (USD 5.000.000).

Einzelzuordnung: Jedes Investment finanziert stets genau einen spezifischen Reverse Merger, einschließlich sämtlicher Kosten für den Erwerb des Börsenmantels, der erforderlichen Marketingmaßnahmen sowie der beschleunigten operativen Weiterentwicklung des übernommenen Unternehmens.

Detaillierte Informationen zur Funktionsweise eines Reverse Mergers finden sich auf unserer Website unter „Warum Reverse Merger und Funktion“ (http://fincon.group/index.php/warum-reverse-merger-funktion) sowie in allgemein zugänglichen Quellen wie Wikipedia.

9.2 Sonderfälle – Regulation A Emissionen

In seltenen Ausnahmefällen, wenn ein Reverse Merger nicht der gewünschten, benötigten und sinnvollen Finanzierung entspricht, kann die FinCon Group eine US-Börsennotierung nach Regulation A arrangieren. Diese erlaubt allerdings nur Kapitalisierungen bis zu USD 50 Millionen pro Jahr (bei Immobilienprojekten bis zu USD 70 Millionen pro Jahr), dauert jedoch in der Regel deutlich länger (mindestens 6–12 Monate) und bleibt stets von der endgültigen Genehmigung der Börsenaufsicht abhängig.

Für derartige Fälle werden bereits bestehende Investoren separat angefragt und bei Interessen werden vollkommen unterschiedliche spezielle Vereinbarungen mit anderen, in der Regel geringeren Gewinnmöglichkeiten getroffen. Sollte eine Notierung nach Regulation A – trotz Nachbesserungen – nicht genehmigt werden, erhalten Investoren das eingebrachte Kapital vollständig zurück.
Solche Ausnahmen werden stets explizit bei der Projektvorstellung oder im direkten Austausch mit interessierten Investoren kommuniziert. Sofern keine gesonderte Kennzeichnung erfolgt, handelt es sich immer um eine Standard-Investition in ein Reverse-Merger-Projekt.

Weitere Informationen zu Regulation A: 

9.3 Kombination mit ICOs / ITOs

In Einzelfällen kann es für ein KMU oder Start-up sinnvoll sein, parallel zu einem Reverse Merger oder einer Regulation-A-Notierung ein Initial Coin Offering (ICO/ITO) durchzuführen, insbesondere wenn das Geschäftsmodell auf Kryptowährungen basiert. Diese ergänzende Finanzierungsvariante dient ausschließlich der zusätzlichen Kapitalisierung und Marktsichtbarkeit.

Weitere Informationen:

10. Investitionsbeträge und Währungen

10.1 Mindestinvestment

Das Mindestinvestment pro Investor – unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson, eine Investorengruppe oder ein Unternehmen handelt – beträgt fünf Millionen US-Dollar (USD 5.000.000).
Jedes Investment ist ausschließlich einem einzelnen, spezifischen Reverse Merger zugeordnet und deckt sämtliche damit verbundenen Kosten, einschließlich:

Erwerb der Mehrheitsanteile an einem geeigneten Börsenmantel,

rechtliche und regulatorische Prüfungen,

Marketing- und Platzierungskosten für den Verkauf der Aktien,

beschleunigte operative Weiterentwicklung des übernommenen Unternehmens.

10.2 Währungen

Investitionen können grundsätzlich in US-Dollar (USD) oder Euro (EUR) geleistet werden.
Die interne Abwicklung und Verrechnung erfolgen aufgrund der überwiegend in den USA realisierten Transaktionen stets in USD.
Euro-Investments werden zum offiziellen Devisenkurs des Tages des Zahlungseingangs auf dem von der FinCon Group benannten Konto in US-Dollar konvertiert.

10.3 Höhere Investments

Die FinCon Group gibt grundsätzlich kein Oberlimit für Einzelinvestments vor.
Sofern ein Investor, eine Investorengruppe oder ein Unternehmen mehr Kapital als für ein spezifisches Reverse-Merger-Projekt erforderlich bereitstellt, können durch individuelle Vereinbarung mehrere vollständige Projektfinanzierungen beziehungsweise Zwischenfinanzierungen von Reverse Merger durchgeführt werden.
In diesen Fällen können Projekte ausdrücklich der jeweiligen Investorenseite exklusiv zugeordnet werden.

10.4 Repräsentation bei Investorengruppen

Investorengruppen haben stets eine bevollmächtigte Einzelperson oder Institution (z. B. Rechtsanwalt, Notar, Treuhänder, Kanzlei) als alleinige Ansprech- und Vertragspartnerin zu benennen. Die FinCon Group kooperiert pro Investment ausschließlich mit einer zentralen Kontaktstelle.

11. Investment-Phasen und Laufende Statusinformationen

Jedes Investment unterliegt grundsätzlich drei (3) Abwicklungsphasen, die im Rahmen der Investmentvereinbarung ausdrücklich definiert und bestätigt werden.

11.1 Erste Phase – Investment-Phase

Die erste Phase umfasst die Bereitstellung des für ein spezifisches Reverse-Merger-Projekt notwendigen Kapitals einschließlich sämtlicher begleitender Kosten und Aufwendungen (z. B. Übernahmekosten, juristische und steuerliche Prüfungen, Börsenmeldungen, Marketingmaßnahmen zur Platzierung der Aktien sowie strategische Beratung und operative Erweiterung des übernommenen Unternehmens).

Diese Phase, von der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS als „Investment-Phase“ bezeichnet, hat keine fixe Dauer, wird jedoch vertraglich mit einer Maximalfrist von sechs (6) Monaten begrenzt. Sollte innerhalb dieser Frist für ein anstehendes Finanzierungsprojekt kein Investor gefunden werden, steht es dem kapitalsuchenden Unternehmen (Start-up, KMU, Expansionsprojekt) frei, von der Finanzierungsvereinbarung zurückzutreten; in diesem Fall verfällt das Projekt. Erfolgt kein Rücktritt, verbleibt das Projekt im Portefeuille der FinCon Group, und es wird weiterhin nach einem geeigneten Investor gesucht.

11.2 Zweite Phase – Reverse-Merger-Phase

Die zweite Phase betrifft die tatsächliche Durchführung des jeweiligen Reverse Mergers, insbesondere die Übernahme des ausgewählten Börsenmantels, die Übertragung von Aktiva und Passiva, die Umfirmierung sowie gegebenenfalls die Anpassung der Aktienstruktur.

Diese Phase, von der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS als „Reverse-Merger-Phase“ bezeichnet, stellt den offiziellen Beginn der Laufdauer des Investments dar. Sie dauert in der Regel drei (3) bis vier (4) Monate. Unter bestimmten Umständen, wie insbesondere bei behördlichen Genehmigungen oder komplexen Verfahrensanforderungen, kann die Dauer länger ausfallen. Aus Gründen der Sicherheit wird die Maximalfrist vertraglich auf zwölf (12) bis achtzehn (18) Monate festgelegt.

11.3 Dritte Phase – Auszahlungs-Phase

Die dritte und letzte Phase stellt jenen Zeitraum nach erfolgreich abgeschlossenem Reverse Merger dar, welcher der endgültigen Übertragung der Aktien oder der gewünschten Barauszahlung des garantierten Gewinns innerhalb der vertraglich vereinbarten Lock-Up-Period dient. Diese Phase, von der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, auch als Auszahlungsphase bezeichnet, wird bereits in der jeweiligen Investmentvereinbarung verbindlich festgelegt.

Sollte ein Reverse Merger bereits vor Ablauf der sicherheitshalber vereinbarten Maximaldauer von zwölf (12) bis achtzehn (18) Monaten vollständig durchgeführt und abgeschlossen sein, beginnt die Übertragung der Aktien oder die vereinbarte Barauszahlung selbstverständlich bereits etwa ein bis zwei Monate nach Aufnahme des Handels der jeweiligen Aktien an der Börse, und zwar im Einklang mit den Bedingungen der vereinbarten Lock-Up-Period.

11.4 Laufende Information

Während aller drei Phasen erhalten Investorinnen und Investoren in regelmäßigen Intervallen von höchstens einem Monat Statusberichte über den aktuellen Stand der Abwicklung per E-Mail. Sollte sich eine Verzögerung abzeichnen, die über die vereinbarten Maximalfristen hinausgeht, werden die betroffenen Investoren umgehend gesondert informiert. Ein Rücktritt aufgrund solcher Verzögerungen ist ausgeschlossen, sofern das Investmentkapital bereits in Phase zwei teilweise oder vollständig eingesetzt wurde. In solchen Fällen werden einvernehmliche Lösungen zur Fortführung und erfolgreichen Beendigung des Projekts erarbeitet und vertraglich ergänzt.

12. Profit

Grundsätzlich und als Standard gilt bei Investments für Reverse-Merger-Zwischenfinanzierungen über die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, immer eine Kapitalverzehnfachung als vereinbart.

Dies bedeutet: Jede/r Investor/in – unabhängig ob Privatperson, Investorengruppe oder Unternehmen – kauft sich gemäß den jeweiligen Vereinbarungen stets zu einem Diskont von neunzig Prozent (90 %) in das jeweilige Reverse Merger ein. Mit anderen Worten: Mit dem jeweiligen Investment erwirbt der/die Investor/in immer Aktien der börsennotierten Gesellschaft, mit der das kapitalsuchende Unternehmen (KMU oder Start-up) letztendlich fusioniert, im Gegenwert des Zehnfachen (1.000 %) des tatsächlich eingebrachten Investments.

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, wickeln den Geschäftsvorgang derart ab, dass bereits während der Umsetzung des Reverse Mergers – zum Zeitpunkt der offiziellen Übernahme und Fusion mit der börsennotierten Gesellschaft – Aktien im Gegenwert des vereinbarten zehnfachen Investitionsbetrages für die Investor/innen zurückbehalten werden.

Zusätzlich, um eventuellen Kursverlusten während der Lock-Up-Period (siehe Punkt 12. Laufzeit des Investments / Lock-Up-Period) vorzubeugen und stets die garantierte Kapitalverzehnfachung sicherzustellen, behält die FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS, weitere Aktien im Gegenwert von zusätzlichen 25 % des Investments als Reserve ein. Treten keine oder nur geringfügige Kursverluste ein, die unterhalb dieser Reserve bleiben, wird die überzählige Aktienmenge nach Ablauf der Lock-Up-Period an das jeweilige kapitalsuchende Unternehmen zurückübertragen.

Kommt es während der Lock-Up-Period zu Kurssteigerungen der Aktien der übernommenen Gesellschaft und haben sich Investor/innen für die Übernahme von Aktien (statt einer Barauszahlung) entschieden, profitieren sie zusätzlich von der Kurssteigerung. Wurde stattdessen eine Barabgeltung des ursprünglichen Investments inklusive des vertraglich garantierten Profits vereinbart, erfolgt ausschließlich die Auszahlung des vereinbarten zehnfachen Betrags, unabhängig von möglichen Kursanstiegen.

Sollte – aus welchen Gründen auch immer – der Kurs der übernommenen Gesellschaft während der Lock-Up-Period so stark fallen, dass selbst unter Einbehalt von insgesamt 1.250 % des Investitionswertes kein zehnfacher Rückfluss mehr sichergestellt werden kann, erklären sich die Investor/innen einverstanden, einen entsprechend reduzierten Profit zu akzeptieren. Grundsätzlich können Investor/innen jedoch davon ausgehen, dass die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, die Aktienkurse und Märkte der übernommenen Gesellschaft eng überwachen und, sollte sich abzeichnen, dass die Reserve nicht mehr ausreicht, die Lock-Up-Period unverzüglich beenden und entweder die Aktien sofort an die Investor/innen übertragen oder wunschgemäß den garantierten Gegenwert in bar auszahlen.

Boni:

In besonderen Fällen – insbesondere bei Fintech- oder ähnlichen Projekten – können kapitalsuchende Unternehmen (KMUs oder Start-ups) Investor/innen Sonderboni anbieten, z. B. in Form handelbarer Kryptowährungen oder anderer Incentives. Solche Boni werden in den Projektdarstellungen auf der Website der FinCon Group ausdrücklich aufgeführt. Sie gelten, auch ohne gesonderte Erwähnung in der Investmentvereinbarung, als hundertprozentig gewährleistet und werden nach erfolgreicher Abwicklung des jeweiligen Reverse Mergers auf die angekündigte Weise und im angekündigten Umfang erfüllt.

13. Laufzeit des Investments / Lock-Up-Period

Im Idealfall vergehen vom Beginn des Investments bis zur vollständigen Umsetzung eines Reverse Mergers lediglich wenige Monate. Aus Sicherheitsgründen wird die Laufzeit eines Investments in den Vereinbarungen jedoch stets mit einer Maximaldauer von zwölf (12) bis achtzehn (18) Monaten festgelegt. Diese Dauer umfasst sowohl die Reverse-Merger-Phase als auch die anschließende Lock-Up-Period (Sperr- bzw. Haltefrist).

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vereinbarte Laufzeit von zwölf (12) bis achtzehn (18) Monaten die absolute Maximaldauer darstellt. Grundsätzlich ist die Laufzeit des Investments bereits nach erfolgreichem Abschluss des Reverse Mergers und Ablauf der Lock-Up-Period beendet. In vielen Fällen kann die tatsächliche Laufzeit deshalb deutlich kürzer sein.

Lock-Up-Period (Sperr- / Haltefrist):

Um Kursverluste durch gleichzeitige Verkäufe größerer Aktienpakete zu verhindern, wird mit den Abgebern des Börsenmantels, die eventuell noch Aktionäre bleiben, sowie mit dem Investor des Projektes eine Lock-Up-Period vereinbart. Diese beträgt im Regelfall zwölf (12) Monate und sieht eine gestaffelte Übergabe der Aktien oder entsprechende Barauszahlungen vor:

Drei (3) Monate nach abgeschlossenem Reverse Merger: Übergabe oder Auszahlung von 25 % der vereinbarten Aktien bzw. des Wertes.

Sechs (6) Monate nach abgeschlossenem Reverse Merger: weitere 25 %.

Neun (9) Monate nach abgeschlossenem Reverse Merger: weitere 25 %.

Zwölf (12) Monate nach abgeschlossenem Reverse Merger: die letzten 25 %.

Auf Basis des vereinbarten Kapitalverzehnfachungs-Modells bedeutet dies: Bereits drei (3) Monate nach dem Reverse Merger erhält der Investor 25 % des Gesamtvolumens, entsprechend dem 2,5-fachen seines ursprünglichen Investments (bei USD 5.000.000 also USD 12.500.000). Der Break-even ist daher bereits nach der ersten Auszahlung erreicht. Ab diesem Zeitpunkt wird ausschließlich Gewinn ausgeschüttet, sodass innerhalb von zwölf (12) Monaten die vollständige Verzehnfachung (1000 % Profit) realisiert ist.

Sollten sich während der Lock-Up-Period Kursverluste abzeichnen, die trotz des zusätzlich einbehaltenen Sicherheitspuffers von 25 % nicht mehr abgedeckt wären, beendet die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, die Lock-Up-Period mit sofortiger Wirkung und übergibt dem Investor sämtliche restlichen Aktien oder zahlt den gesamten noch offenen Barbetrag aus.

14. Risiko

Reverse Mergers zählen zu den M&A-Transaktionen, die in der Fachwelt häufig als „Königsdisziplin“ im Investmentbanking bzw. in der Corporate Finance bezeichnet werden. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass sie – bei korrekter Abwicklung – im Wesentlichen frei von den marktüblichen Risiken sind, die klassische Investments belasten.

14.1. Sorgfältige Überprüfungen

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, übernehmen ausschließlich Finanzierungen für seriöse KMUs oder Start-ups mit nachweislich tragfähigen Expansionsplänen oder Geschäftsmodellen. Vor einer Durchführung werden mögliche Überschuldungen, rechtliche oder finanzielle Probleme ausgeschlossen. Businesspläne werden auf Realisierbarkeit und Umsetzbarkeit geprüft oder bei Bedarf von uns neu erstellt. Jeder in Frage kommende Börsenmantel wird einer umfassenden Due-Diligence-Prüfung unterzogen. Damit ist das Risiko eines Scheiterns aufgrund ungeeigneter Partner oder Strukturen ausgeschlossen.

14.2. Unangetastete Investments

Das gesamte Investment eines Einzelinvestors (Mindestinvestment USD 5.000.000) bleibt bis zur erfolgreichen Findung eines geeigneten Börsenmantels und erster Prüfungen vollständig unangetastet. Es wird erst nach Identifikation und erster Prüfung eines geeigneten Börsenmantels sowie nach Unterzeichnung der vorläufigen Übernahmeverträge (Vorverträgen) durch die Abgeber eingesetzt (endgültige Übernahmeverträge werden erst nach erfolgreicher Due Diligence unterzeichnet).

14.3. Abwicklung aus einer Hand

Alle Schritte – von der Vertragsunterzeichnung über die Durchführung des Reverse Mergers bis hin zur Übergabe der Aktien oder der wunschgemäßen Barauszahlung – liegen ausschließlich in den Händen der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS. Ein Zugriff Dritter auf das Investment ist ausgeschlossen.

14.4. Unabhängigkeit von Marktrisiken

Das Geschäftsmodell ist unabhängig von klassischen Marktrisiken wie Umsätzen, Gewinnen, Börsenschwankungen oder Währungskursen. Der vertraglich garantierte Profit ergibt sich allein aus der erfolgreichen Durchführung des Reverse Mergers und der Kapitalverzehnfachung (10x ROI). Marktübliche Schwankungen haben darauf keinen Einfluss.

14.5. Mögliche Restrisiken

Trotz größter Sicherheit können folgende, praktisch auszuschließende Szenarien einen negativen Einfluss haben:

14.5.1. Globaler Finanz-Crash
Ein weltweiter Finanz- und Börsencrash während der Laufzeit könnte die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte insgesamt zum Erliegen bringen. In diesem Fall wäre es irrelevant, wo Kapital investiert ist – selbst Bankguthaben wären betroffen.

14.5.2. Gravierende Gesetzesänderungen
Sollten innerhalb kurzer Zeit in den USA oder der EU gesetzliche Änderungen erfolgen, die Fusionen oder Unternehmensübernahmen vollständig verbieten, könnte dies ein Investment gefährden. Ein derartiger Eingriff in die Wirtschaftsordnung würde jedoch einen Systemzusammenbruch bedeuten und gilt daher als unrealistisch.

14.5.3. Untreue durch die FinCon Group
Ein theoretisches Risiko wäre die Veruntreuung von Investments. Dies ist jedoch realistisch ausgeschlossen, da HEBHI und SIRIUS über erhebliche eigene Vermögenswerte, eigene digitale Assets mit realer Kaufkraft und zusätzliche Einnahmen aus anderen Geschäftsfeldern verfügen. Zudem partizipieren HEBHI und SIRIUS selbst bei jedem Reverse Merger über Aktien als Honorar - wie Investoren selbst.

Zusammenfassung:
Das Modell basiert auf maximaler Sicherheit durch Struktur, Due Diligence und garantierte Kapitalverzehnfachung. Ein Risiko durch marktübliche Faktoren besteht nicht.

15. Abwicklung von Investments

15.1 Schritt I – Kontaktaufnahme, Unterlagen, Vereinbarung
Interessierte Investoren (Einzelpersonen, Gruppen mit einheitlicher Vertretung oder Unternehmen) nehmen über das bereitgestellte Anfrageformular Kontakt auf. Nach Eingang der Anfrage erfolgt binnen kurzer Frist ein telefonischer Rückruf zur Vorabklärung. Liegen keine weiteren Fragen vor, erhalten Investor/innen die individuelle Investment-Vereinbarung der FinCon Group (HEBHI/SIRIUS).
Die Vereinbarung kann ausgefüllt elektronisch retourniert werden; die Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsklausel sowie die Unterschriftsseite sind handschriftlich zu unterzeichnen, zu scannen/fotografieren und als E-Mail-Anhang an contact[at]humanecologybusiness[dot]com zu übermitteln.
Bereits in der Investment-Vereinbarung kann die Präferenz „Aktienübertragung“ oder „Barauszahlung“ festgelegt werden; diese Präferenz ist bis vor der ersten Tranche der Auszahlung/Übertragung einseitig widerruflich.
Mit Unterzeichnung der Investment-Vereinbarung werden die AGB der FinCon Group (HEBHI/SIRIUS) integraler Vertragsbestandteil.

15.2 Schritt II – Bestätigung, Zahlungsdaten, Valutierung
Nach Eingang der vollständig unterzeichneten Unterlagen nimmt die FinCon Group (HEBHI/SIRIUS) eine finale Plausibilisierung vor und übermittelt – erst nach positivem Abschluss – die Empfangsbestätigung inklusive Bankverbindung zur Valutierung des Investments.
Die Überweisung des Mindestinvestments von USD 5.000.000 (oder höher) hat binnen 14 Kalendertagen zu erfolgen. Der Zahlungseingang wird per E-Mail bestätigt.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein valutarischer Eingang und keine belegte Zahlungsanweisung, gilt die Investment-Vereinbarung als gegenstandslos und wird aus dem System entfernt. Mehrfachzusendungen ohne Valutierung werden nicht weiterbearbeitet.
Kein Pooling: Das Investment eines/r Investor/in finanziert ausschließlich ein einziges, konkret bezeichnetes Reverse-Merger-Projekt. Mittel werden erst nach finaler Auswahl/Prüfung des Börsenmantels und beidseitiger Vorvertragsunterzeichnung mit den Abgebern eingesetzt.

15.3 Schritt III – Umsetzung Reverse Merger, Auszahlung/Übertragung
Nach vollständiger Valutierung und Abschluss aller Vorprüfungen setzt die FinCon Group (HEBHI/SIRIUS) das Reverse Merger für das einzeln zugeordnete Projekt um.
Auszahlungen bzw. Aktienübertragungen erfolgen gestaffelt gemäß der vertraglich vereinbarten Lock-Up-Period (vgl. Ziff. 11), typischerweise in vier Tranchen (3/6/9/12 Monate nach Closing). Auf Basis des vereinbarten Kapitalverzehnfachungs-Modells (10x ROI; 90 % Discount) entspricht jede Tranche 25 % des Gesamtvolumens; die erste Tranche (nach 3 Monaten) entspricht bereits dem 2,5-fachen des ursprünglichen Investments.
Die FinCon Group informiert Investor/innen mindestens monatlich per E-Mail über den Abwicklungsstand. Bei Anzeichen von Kursrisiken, die den Sicherheits-Puffer übersteigen, wird die Lock-Up-Period gemäß den AGB vorzeitig beendet und es erfolgt umgehend die Übertragung sämtlicher Restaktien bzw. die Auszahlung des offenen Barbetrags.

16. Ablehnung von Investoren oder Investitionsbeträgen

Die FinCon Group, respektive die Human Ecological Business Holding International Inc. (HEBHI) und die Sirius Vision Ltd. (SIRIUS), behalten sich ausdrücklich das Recht vor, jede interessierte Person (Privatinvestoren ebenso wie Unternehmen) sowie jeden angebotenen Investitionsbetrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Eine derartige Ablehnung erfolgt stets vor Bekanntgabe der Bankverbindung der FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS zum Zwecke einer Überweisung. Da in diesem Fall keine Bankdaten übermittelt werden, ist eine Überweisung des vorgesehenen Investitionsbetrages ausgeschlossen.

17. Finanzierungen – Art der Finanzierungen

17.1. Grundsatz
Die FinCon Group, vertreten durch die Human Ecological Business Holding International Inc. („HEBHI“) und die Sirius Vision Ltd. („SIRIUS“), bietet kapitalsuchenden Unternehmen („Unternehmen“), insbesondere KMUs mit Expansionsplänen sowie Start-ups zur Projektfinanzierung, primär unbürokratisches und rasch verfügbares Kapital in Form einer Reverse-Merger-Finanzierung (Reverse Takeover, M&A-Transaktion, zu Deutsch: „umgekehrte Fusion“).
Detaillierte Informationen zur Funktionsweise eines Reverse Mergers finden sich auf der Website der FinCon Group unter „Warum Reverse Merger und Funktion“ () sowie in allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Wikipedia: ).

17.2. Sonderfälle – Börsennotierung nach Regulation A
In seltenen Ausnahmefällen, in denen sich ein Unternehmen nicht über einen Reverse Merger finanzieren lässt, kann alternativ eine US-Börsennotierung nach „Regulation A“ erfolgen. Diese Form der Kapitalbeschaffung erlaubt Kapitalisierungen bis zu USD 50 Millionen jährlich (für Immobilienprojekte bis zu USD 70 Millionen), erfordert jedoch eine erheblich längere Umsetzungsdauer (in der Regel 6 - 12 Monate) und unterliegt der Genehmigung der US-Börsenaufsicht, die trotz sorgfältiger Vorbereitung nicht garantiert ist.
Wird eine solche Notierung nach Regulation A – selbst nach Nachbesserungen – nicht genehmigt, tritt die FinCon Group von der betreffenden Finanzierungsvereinbarung zurück. Eine Entscheidung für eine Regulation-A-Finanzierung wird im Vorfeld zwischen dem Unternehmen und der FinCon Group ausdrücklich vereinbart; Investorinnen und Investoren werden gesondert und umfassend informiert. Grundsätzlich handelt es sich jedoch bei nahezu allen Projekten um klassische Reverse-Merger-Finanzierungen.

17.3. Ergänzende Maßnahmen – ICOs/ITOs
In Einzelfällen kann parallel zu einer Reverse-Merger-Finanzierung oder Regulation-A-Notierung ein „Initial Coin Offering“ (ICO) bzw. „Initial Token Offering“ (ITO) durchgeführt werden, insbesondere wenn das Geschäftsmodell eines Unternehmens auf Kryptowährungen basiert. Diese Maßnahme dient ausschließlich der zusätzlichen Kapitalisierung und Marktsichtbarkeit.
Weitere Informationen:

Crowdinvesting: https://de.wikipedia.org/wiki/Crowdinvesting

Initial Coin Offering: https://de.wikipedia.org/wiki/Initial_Coin_Offering

18. Finanzierungsumfang

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, übernehmen ausschließlich Finanzierungen von Unternehmen (KMUs oder Start-ups) mit einem beträchtlichen Kapitalbedarf in der Größenordnung von mehreren Millionen US-Dollar oder Euro.

Das für einen Reverse Merger einschließlich sämtlicher zusätzlicher Kosten und Aufwendungen erforderliche Kapital wird stets von einem einzigen Investor bereitgestellt und ausschließlich durch die FinCon Group verwaltet. Abhängig vom jeweiligen Projekt, den Expansionsplänen und der Struktur der zu übernehmenden börsennotierten Gesellschaft kann der Finanzierungsrahmen im Einzelfall bis zu USD 500.000.000 (in Worten: fünfhundert Millionen US-Dollar) oder darüber hinaus betragen. Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, wählen dabei stets dasjenige Reverse-Merger-Szenario, das dem tatsächlichen Kapitalbedarf des jeweiligen Unternehmens am besten entspricht.

Finanzierungen für sogenannte „Mini-Expansionsabsichten“ oder „Mini-Start-up-Projekte“ werden ausdrücklich ausgeschlossen. Anfragen zu Projekten mit einem Finanzierungsbedarf von lediglich wenigen Millionen US-Dollar werden von der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS grundsätzlich weder berücksichtigt noch beantwortet oder bearbeitet.

Sofern jedoch ein bestehendes Projekt mit zunächst geringem Kapitalbedarf ein erkennbares Potenzial für eine nachhaltige internationale Expansion aufweist, ist die FinCon Group bereit, gemeinsam mit dem betreffenden Unternehmen durch professionelle Weiterentwicklung – etwa durch die Konzeption internationaler Franchise-Modelle oder vergleichbarer Strategien – den Finanzierungsrahmen auf ein investitionswürdiges Niveau zu heben.

19. Überprüfung antragstellender Unternehmen

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, sowie alle in ein Reverse Merger involvierten Partnergesellschaften – insbesondere auch die Abgeber einer börsennotierten und für ein Reverse Merger geeigneten Gesellschaft – sind ausdrücklich nicht bereit, Unternehmen zu finanzieren oder mit solchen zu fusionieren, deren Kapitalbedarf primär der Abdeckung bereits bestehender Überschuldung dient, die auf Umschuldung ausgerichtet sind oder die anderweitig schwerwiegende wirtschaftlich nachteilige Umstände oder Sachlagen aufweisen.

Aus diesem Grund unterzieht die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS – sowohl im eigenen Interesse, im Interesse der involvierten Kooperationspartner, der Abgeber börsennotierter Gesellschaften als auch im besonderen Interesse der Investoren – jedes für eine Reverse-Merger-Finanzierung antragstellende Unternehmen sowie die dahinterstehenden verantwortlichen Personen bereits im Vorfeld einer umfassenden und detaillierten Prüfung. Dazu gehören insbesondere Bilanzprüfungen (sofern vorhanden), Abfragen bei Finanzbehörden, Kreditschutzverbänden und vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen sowie weitere zweckdienliche Hintergrundprüfungen.

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS übernehmen von vornherein keine Unternehmen mit problematischer Ausgangslage („Problemfälle“).

20. Expansions-, Business-Pläne, Dokumente, Zertifikate und Ausweise

Unternehmen, die Kapital über eine Reverse-Merger-Finanzierung der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, anstreben, müssen nach erfolgter Anfrage (Anfrage-Formular), dem Rückruf durch den leitenden Consultant der FinCon Group, dessen mündlicher grundsätzlicher Bereitschaftserklärung, der nachfolgenden schriftlichen Bereitschaftserklärung sowie nach Erhalt der von der FinCon Group unterzeichneten Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsvereinbarung umfassende Dokumentationen vorlegen.

Der Umfang der angeforderten Unterlagen variiert je nach Einzelfall. Schriftlich per Email angefragte Dokumente können insbesondere folgende Unterlagen umfassen:

! Expansionsplan (bei KMUs) oder Business-Plan (bei Start-Ups) – zwingend erforderlich;

* Auszug aus dem Firmenregister – sofern das Unternehmen bereits gegründet ist (unabhängig von der Rechtsform);

* Angaben zum Firmensitz, Adresse, Telefon, E-Mail, Website – sofern vorhanden;

* Bilanzen der letzten zwei, vorzugsweise drei Geschäftsjahre – sofern vorhanden;

* Kontaktdaten der anwaltlichen Vertretung oder Kanzlei – sofern vorhanden;

* Kontaktdaten der steuerlichen Vertretung oder Kanzlei, z. B. derjenigen, die die Bilanzen erstellt hat – sofern vorhanden;

! Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses der Geschäftsführung bzw. der Start-Up-InitiatorInnen (alle Personen);

! Wohnsitzbestätigung der Geschäftsführung bzw. der Start-Up-InitiatorInnen (alle Personen), nicht älter als vierzehn (14) Tage;

! Polizeiliches Führungszeugnis der Geschäftsführung bzw. der Start-Up-InitiatorInnen (alle Personen), nicht älter als vierzehn (14) Tage;

* Von Vorteil: Zwei bis drei Referenzen (Kontaktdaten von Firmen oder Personen, die von der FinCon Group kontaktiert werden dürfen).

Anforderungen an Expansions- und Business-Pläne

Die einzureichenden Expansions- (KMUs) bzw. Business-Pläne (Start-Ups) müssen den Anforderungen ordentlicher Kaufleute und internationaler Standards entsprechen. Sie sind im Detail auszuführen, mit nachvollziehbaren Marktanalysen, Angaben zu potenziellen Mitbewerbern sowie sämtlichen relevanten Finanzinformationen (bestehende Bilanzen, Eigenkapital, bereits getätigte Investitionen, Kapitalbedarf etc.).

Ein Muster eines Expansions- oder Business-Plans ist auf der Website der FinCon Group abrufbar.

Die übermittelten Pläne werden sowohl von der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS und deren Kooperationspartnern als auch von den Abgebern der börsennotierten Gesellschaft sorgfältig auf Vollständigkeit, Plausibilität und Realitätsnähe geprüft.

Da die Abgeber börsennotierter Gesellschaften regelmäßig US-amerikanische Marktteilnehmer sind, müssen sämtliche Pläne zwingend professionell in die US-amerikanische Geschäfts- und Finanzsprache übersetzt sein (oder bereits in dieser Form erstellt werden).

Die FinCon Group bietet im Rahmen ihres Voll-Services – falls erforderlich – die professionelle Erstellung, Anpassung und Übersetzung von Expansions- oder Business-Plänen an. (Siehe dazu „Voll-Service“: )

21. Kosten einer Reverse-Merger-Finanzierung

Unternehmen, die die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS mit der Abwicklung eines Reverse Merger beauftragen, haben grundsätzlich keinerlei Vorabkosten zu tragen.

Die Finanzierung des Reverse Mergers – insbesondere die Übernahmekosten für eine börsennotierte Gesellschaft sowie die nachfolgenden Kosten für Marketingmaßnahmen zur Platzierung der Aktien der übernommenen Gesellschaft – wird ausschließlich von den Investoren der FinCon Group und teilweise durch die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS selbst getragen.

Zusatzleistungen außerhalb der Standardabwicklung – beispielsweise über die Standard-Live-Beratung hinausgehende Konsultationen, die Anpassung eines bestehenden Expansions- oder Business-Plans, die vollständige Erstellung eines solchen Plans oder die professionelle Übersetzung in die US-amerikanische Geschäfts- und Finanzsprache – sind nicht kostenfrei. Diese Leistungen sind im Voll-Service-Angebot der FinCon Group beschrieben (siehe: ) und werden gesondert schriftlich vereinbart.

Alle Sonderleistungen aus dem Voll-Service-Angebot der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS sind stets im Voraus online zu bezahlen. Erfolgt die vereinbarte Zahlung nicht innerhalb von zehn (10) Bankarbeitstagen nach Rechnungsstellung, wird die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS die vereinbarte Leistung nicht beginnen und die jeweilige Vereinbarung als nichtig betrachten.

22. Nachschüssige Vergütungen

Das jeweils kapitalsuchende Unternehmen ist verpflichtet, nach erfolgtem Reverse Merger sowohl den Investor für dessen alleinige Zwischenfinanzierung als auch die FinCon Group, vertreten durch HEBHI und/oder SIRIUS, für die erbrachten Leistungen sowie etwaige Vorauszahlungen an Kooperationspartner (Rechtsanwälte, Steuerberater, Börsenexperten u.a.) ausschließlich in Form von Aktien der übernommenen börsennotierten Gesellschaft nachschüssig zu vergüten.

Eine Barzahlungspflicht des Unternehmens besteht nicht. Sämtliche Vergütungen – einschließlich der Rückführung des Investments, der garantierten Profite (Kapitalverzehnfachung) und des Honorars der FinCon Group – erfolgen ausschließlich durch Übertragung von Aktien des übernommenen Unternehmens.

Zu diesem Zweck behält die FinCon Group, vertreten durch HEBHI und/oder SIRIUS, bereits im Zuge des Reverse Mergers Aktien im Gegenwert der vertraglich garantierten Ausschüttungen und Honorare ein.

Konkret werden:

Aktien im Gegenwert des zehnfachen Betrags des eingebrachten Investments (10x ROI, Kapitalverzehnfachung) für den Investor, sowie

zusätzliche Aktien in Höhe von 12,5 % des Gesamtinvestments als Honorar für die FinCon Group, HEBHI und/oder SIRIUS einbehalten.

Darüber hinaus können weitere Aktien in angemessenem Umfang zurückbehalten werden, um Kursverluste während der Lock-Up-Period abzusichern. Nicht benötigte Sicherungsbestände werden nach Ablauf der Lock-Up-Period dem kapitalsuchenden Unternehmen rückübertragen.

Damit ist sichergestellt, dass sämtliche Verpflichtungen – gegenüber dem Investor wie auch gegenüber der FinCon Group – ordnungsgemäß, kaufmännisch korrekt und ausschließlich durch Aktienübertragungen erfüllt werden.

23. Abwicklungsdauer einer Reverse-Merger-Finanzierung

Die vollständige Abwicklung einer Finanzierungsvereinbarung zum Zwecke eines Reverse Mergers umfasst sämtliche vorbereitenden Prüfungen, Vertragsgestaltungen mit den Abgebern der börsennotierten Gesellschaft sowie die eigentliche Umsetzung des Reverse Mergers einschließlich aller erforderlichen behördlichen Schritte.

Die exakte Dauer der Abwicklung kann zu keinem Zeitpunkt verbindlich festgelegt werden, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt, insbesondere der Komplexität des Projekts, den Vertragsverhandlungen und regulatorischen Genehmigungen.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Umsetzungsphase des Reverse Mergers in der Regel drei (3) bis vier (4) Monate beträgt. Unter besonderen Umständen – etwa aufgrund behördlicher Genehmigungs-Problemen (Rückfragen, Anpassungen, erneute Eingaben, etc.) – kann sich diese Phase jedoch verlängern.

In der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und der FinCon Group, vertreten durch HEBHI und/oder SIRIUS, wird daher - aus reinen Sicherheitsgründen - stets ein verbindlicher Maximalzeitrahmen von zwölf (12) bis achtzehn (18) Monaten ab Unterzeichnung der Vereinbarung festgelegt.

24. Anderweitige Finanzierungen während der Vereinbarungs-Laufzeit

Um die bei Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung maßgebliche Ausgangslage, insbesondere die im Expansions- oder Business-Plan dargestellte Finanzsituation, unverändert aufrechtzuerhalten, verpflichtet sich das Unternehmen, während der Laufzeit der Vereinbarung keine zusätzlichen Finanzierungen anzustreben, geschweige denn einzugehen – ausgenommen sind Privateinlagen des Managements, der Gründer oder deren unmittelbarer Angehöriger.

Sollte das Unternehmen dennoch weitere Finanzierungen – etwa Bankdarlehen, Risikokapital oder sonstige Beteiligungen – eingehen, ist dies der FinCon Group, vertreten durch HEBHI und/oder SIRIUS, noch vor Eintritt in derartige Verhandlungen unverzüglich und vollständig offenzulegen, einschließlich Angaben zu den beteiligten Kapitalgebern sowie der Höhe der eingebrachten Mittel. Gleichzeitig ist der Expansions- oder Business-Plan unverzüglich anzupassen und auf Kosten des Unternehmens professionell in die US-amerikanische Geschäftssprache zu übersetzen. Erfolgt dies nicht, und wird dadurch der vorbereitete Reverse Merger erschwert oder verhindert, greifen die nachstehend beschriebenen Konventionalstrafen.

Unterbleibt eine derartige Mitteilung, ist die FinCon Group berechtigt, sowohl das gesamte bis zu diesem Zeitpunkt bereits für das Reverse Merger investierte Kapital, als auch eine Konventionalstrafe in der Höhe von zehn Prozent (10 %) des bereits eingebrachten Investments wegen der wirtschaftlichen und reputationsbezogenen Schädigung geltend zu machen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von zwanzig (20) Banktagen, wird die FinCon Group nicht nur diesen Anspruch im Land des Unternehmenssitzes oder im Wohnsitzstaat der Gründer gerichtlich durchsetzen, sondern ist die FinCon Group auch vereinbarungsgemäß berechtigt das komplette, sich bereits in der Reverse Merger Phase befindliche Projekt zu übernehmen und als eigenes Unternehmen fortzuführen.

Strikt und ohne Ausnahme untersagt sind zusätzliche Finanzierungen ab Beginn der Reverse-Merger-Phase, also nach erfolgtem Investment und Vertragsunterzeichnung mit den Abgebern der börsennotierten Gesellschaft. Jede Zuwiderhandlung, die den Reverse Merger erschwert oder verhindert, zieht dieselben - bereit im vorherigen Absatz ausgeführten - Schritte nach sich.

Scheitert ein vorbereitetes Reverse Merger aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen, wird die FinCon Group, vertreten durch HEBHI und/oder SIRIUS, für die betreffenden Vertragspartner künftig keinerlei weitere Finanzierungen oder Geschäftsbeziehungen akzeptieren.

25. Abwicklung der Reverse-Merger-Finanzierung

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, übernehmen nach finaler und beidseitig unterzeichneter Finanzierungsvereinbarung gemeinsam mit den jeweils erforderlichen Kooperationspartnern (Anwälten, Steuerberatern, Finanz- und Börsenexperten, Bankern, Broker-Dealern und vergleichbaren Fachleuten, sowohl Einzelpersonen als auch Kanzleien/Firmen) die vollständige Abwicklung des vereinbarten Reverse Mergers.

Dies umfasst insbesondere:

die Prüfung des Finanzierungsprojekts (Expansions- oder Business-Plan, finanzielle Hintergründe, Bilanzen, sofern vorhanden, sowie Realitätsbezug und Umsetzbarkeit der Planungen, Bonität und Leumund des Managements oder der Initiatoren),

die Veröffentlichung und Positionierung des Projekts gegenüber Investoren,

die Auswahl des für eine Fusion geeigneten börsennotierten Unternehmens (einschließlich Prüfung der Aktienstruktur und Nominale),

die rechtliche und wirtschaftliche Due Diligence des börsennotierten Unternehmens (einschließlich Börsenstatus, Altlasten und Verpflichtungen),

die Vertragsverhandlungen mit den Abgebern und die Gestaltung und Unterzeichnung der Übernahmeverträge,

alle erforderlichen Meldungen an Börsen und Behörden,

die Organisation und Initiierung des nachgelagerten Marketings.

Sobald ein Unternehmen die FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS rechtsverbindlich mit der Durchführung eines Reverse Mergers beauftragt hat, haben die Verantwortlichen des Unternehmens – abgesehen von der Unterzeichnung einzelner, für die Durchführung notwendiger Dokumente – bis zum endgültigen Abschluss der Transaktion, einschließlich der Übertragung des börsennotierten Unternehmens sowie der entsprechenden Aktien und somit dem Beginn der Kapitalaufnahme über die Börse, keinerlei operative Mitwirkungspflichten.

Die gesamte Durchführung wird durch die FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS übernommen, welche die vollständige, rechtskonforme und kaufmännisch ordnungsgemäße Abwicklung gewährleisten.

26. Risiken einer Reverse-Merger-Finanzierung

Grundsätzlich gilt: Da die von der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS übernommenen und umgesetzten Reverse Mergers den kapitalsuchenden Unternehmen keinerlei Vorab- oder Folgekosten verursachen (abgesehen von vereinbarten Sonderleistungen aus dem Voll-Service), ist eine Reverse-Merger-Finanzierung – zumindest aus finanzieller Sicht – als vollkommen risikolos und rechtlich sowie wirtschaftlich sicher zu betrachten.

26.1. Sorgfältige Überprüfungen
Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS unterziehen jedes für eine Fusion vorgesehene börsennotierte Unternehmen einer umfassenden Due Diligence. Diese beinhaltet rechtliche, steuerliche und finanzielle Prüfungen, um Risiken oder Altlasten zuverlässig auszuschließen. In Bezug auf die Umsetzbarkeit des Reverse Mergers selbst besteht daher kein Risiko.

26.2. Kapitalbereitstellung und Durchführung
Das für den Reverse Merger einschließlich aller Nebenkosten benötigte Kapital (mindestens USD 5.000.000 pro Projekt) wird stets vollständig von einem einzelnen Investor bereitgestellt. Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS übernehmen – gemeinsam mit erfahrenen Kooperationspartnern (Anwälte, Steuerberater, Banker, Broker-Dealer etc.) – die vollständige Umsetzung, einschließlich der Auswahl des geeigneten börsennotierten Unternehmens, der Vertragsverhandlungen, der Übernahme und sämtlicher erforderlicher behördlicher und börsenrechtlicher Meldungen. In Bezug auf die ordnungsgemäße Abwicklung besteht damit ebenfalls kein Risiko.

26.3. Rechtliche Rahmenbedingungen und Verfügbarkeit geeigneter Gesellschaften
Reverse Mergers sind international anerkannte und vollständig legale M&A-Transaktionen, die unter Einhaltung sämtlicher gesetzlichen und börslichen Vorschriften erfolgen. Es bestehen zahlreiche geeignete börsennotierte Gesellschaften, die für einen Reverse Merger verfügbar sind. In rechtlicher und praktischer Hinsicht besteht daher kein Risiko.

26.4. Theoretisch denkbare, jedoch auszuschließende Risikofaktoren

Globaler Finanz-Crash
Ein weltweiter Finanz- und Börsenkollaps während der Durchführung eines Reverse Mergers könnte die Umsetzung zeitweise oder dauerhaft unmöglich machen. Ein derartiges Szenario würde jedoch sämtliche Unternehmen, Projekte und Kapitalanlagen gleichermaßen betreffen und gilt daher als praktisch auszuschließen.

Gravierende Gesetzesänderungen
Sollten innerhalb kürzester Zeit fundamentale Gesetzesänderungen erlassen werden, die Fusionen oder Übernahmen – insbesondere Reverse Mergers – untersagen, könnte dies ein Projekt verhindern. Ein solcher Eingriff wäre jedoch gleichbedeutend mit einem Zusammenbruch der internationalen Wirtschaft und ist daher realistisch nicht anzunehmen.

Mangelnde Seriosität oder Untreue
Die Annahme, dass die FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS unredlich handeln oder Investorenkapital veruntreuen könnten, kann ausgeschlossen werden. HEBHI und SIRIUS verfügen über substanzielle Aktiva, eine eigene handelbare Kryptowährung mit erheblichem Gegenwert sowie über Jahrzehnte erfolgreiche Geschäftstätigkeit. Zudem erzielen sie bei jeder Abwicklung eines Reverse Mergers erhebliche legitime Einnahmen. Aus kaufmännischer Sicht wäre eine Veruntreuung völlig widersinnig und irrelevant im Verhältnis zu den vorhandenen Vermögenswerten.

27. Abwicklungsschritte einer Reverse-Merger-Finanzierung

27.1. Schritt I
Kapitalsuchende Unternehmen bekunden mittels Anfrageformular (https://fincon.group/index.php/fincon-group-anfrage-formular?view=form) ihr Interesse an einer Reverse-Merger-Finanzierung zur Umsetzung ihrer Expansions- oder Start-Up-Pläne. Hierbei sind eine tagsüber erreichbare Telefonnummer sowie erste Angaben zum geplanten Vorhaben zwingend erforderlich.

Innerhalb kurzer Frist, in der Regel innerhalb einer Woche, nimmt der leitende Consultant der FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS telefonisch Kontakt mit dem Unternehmen auf, um im Rahmen einer Online-Konferenz alle weiteren notwendigen Fragen zu klären. Sobald die erforderlichen Unterlagen (z. B. Business-Plan, Firmenzertifikate, Ausweisdokumente) vorgelegt sind und die grundsätzliche Eignung bestätigt wurde, erhält das Unternehmen die individuelle Finanzierungsvereinbarung.

Die Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsklausel ist spätestens zeitgleich mit der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung gegenzuzeichnen. Alle Seiten der Vereinbarung sind auszudrucken, händisch zu unterzeichnen (mindestens mit Kürzel auf jeder Seite), zu scannen oder zu fotografieren und als E-Mail-Anhang an die FinCon Group (contact[at]humanecologybusiness[dot]com) zu übermitteln.

Mit Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung erkennen die kapitalsuchenden Unternehmen und deren Verantwortliche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.

27.2. Schritt II
Nach Eingang der gegengezeichneten Finanzierungsvereinbarung bestätigt die FinCon Group den korrekten Eingang per E-Mail. Damit beginnt die tatsächliche Abwicklung.

Gleichzeitig erfolgt die verbindliche Zuteilung eines einzelnen Investors, der mindestens USD 5.000.000 für das jeweilige Projekt bereitstellt. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass keine Ansammlung mehrerer Teilbeträge („Pools“) erfolgt. Der Investor wird von der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS informiert, während gegenüber dem Unternehmen ausschließlich die Bestätigung der gesicherten Finanzierung kommuniziert wird.

Sollte ein Unternehmen innerhalb einer Woche nach Übermittlung keine Eingangsbestätigung erhalten, ist dies unverzüglich per E-Mail und Telefon bei der FinCon Group zu urgieren.

27.3. Schritt III
Nach gesicherter Bereitstellung des gesamten Investitionsbetrages setzt die FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS die Umsetzung des Reverse Merger unmittelbar in Gang.

Das Unternehmen kann verpflichtet werden, bestimmte Dokumente oder Verträge (z. B. Übernahmevereinbarungen, behördliche und börsenrechtliche Unterlagen) zu unterzeichnen. Diese werden ordnungsgemäß per E-Mail oder – falls rechtlich erforderlich – per Expresszustellung übermittelt. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Unterlagen unverzüglich auf eigene Kosten zu retournieren. Verzögerungen, etwa durch eigenständige Übersetzungen oder zusätzliche Prüfungen, können die Abwicklung erheblich behindern und zum Rücktritt der Abgeberseite oder zu behördlichen Ablehnungen führen.

Unabhängig davon hält die FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS das Unternehmen mindestens alle 14 Tage über den Fortschritt schriftlich informiert.

Innerhalb weniger Wochen nach Abschluss des Reverse Merger verfügt das Unternehmen über die neue börsennotierte Gesellschaft, kontrolliert diese mit absoluter Mehrheit und kann – nicht zuletzt aufgrund der durch die FinCon Group unterstützten Marketingmaßnahmen – über die daraus resultierenden Kapitalzuflüsse verfügen.

28. Finanzierungs-Vereinbarungen

Jegliche Finanzierungsvereinbarung, die von der FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS vorab besprochen, anschließend als Entwurf erstellt und letztlich bei beiderseitigem Einverständnis zur finalen gegenseitigen Unterzeichnung gebracht wird, ist stets individuell auf die jeweilige Expansionsabsicht oder das konkrete Start-Up sowie insbesondere auf den erforderlichen Kapitalbedarf zugeschnitten.

Das auf der Website der FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS abrufbare Muster einer Finanzierungsvereinbarung dient ausschließlich als Beispiel zur Einsicht in generelle Inhalte und entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung.

29. Ablehnung von Finanzierungs-Anfragen

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS behalten sich vor, jedes kapitalsuchende Unternehmen, jede verantwortliche Person sowie jedes Projekt (Expansions- oder Business-Plan) jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Eine derartige Ablehnung erfolgt spätestens nach Prüfung des Expansions- oder Business-Plans, nach Überprüfung der finanziellen Situation des kapitalsuchenden Unternehmens sowie der involvierten Personen und insbesondere auch nach Bewertung des Leumunds der Verantwortlichen – und in jedem Fall stets vor der endgültigen Vorlage einer Finanzierungsvereinbarung.

30. Kündigungen, Rücktritte, Firmen- oder Projekt-Weitergaben, Todesfälle.

Grundsätzlich verzichten alle Vertragsparteien – d.h. die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, die Investoren sowie die kapitalsuchenden Unternehmen oder die Initiatoren eines Start-Ups – aufgrund der Umsetzbarkeit und Praktikabilität eines Reverse Merger nach Unterzeichnung einer Vereinbarung (Investment-Vereinbarung oder Finanzierungs-Vereinbarung) auf ein Recht zur ordentlichen Kündigung oder auf einen einseitigen Rücktritt.

30.1. Beendigung einer Investment-Vereinbarung
Eine Investment-Vereinbarung gilt – sofern keine ergänzenden schriftlichen und von beiden Parteien unterzeichneten Zusatzvereinbarungen bestehen – erst dann als vollständig erfüllt und beendet, wenn die letzte Tranche der Aktienübertragung nach Ablauf der Lock-Up-Period erfolgt ist oder die alternativ vereinbarte Barauszahlung in voller Höhe geleistet wurde.
Ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Beauftragung (Unterzeichnung) und des Beginns der Reverse-Merger-Phase ist ein Rücktritt oder eine Kündigung ausgeschlossen; die Parteien haben die vereinbarten gestaffelten Aktienübertragungen bzw. Barauszahlungen abzuwarten.

30.2. Beendigung einer Finanzierungs-Vereinbarung
Eine Finanzierungs-Vereinbarung gilt – sofern keine ergänzenden schriftlichen und gegenseitig unterzeichneten Zusatzvereinbarungen bestehen – als erfüllt und beendet, sobald der Reverse Merger vollständig durchgeführt, alle Verträge, Behörden- und Börsengenehmigungen übergeben und das Marketing für die Aktieninitiierung gestartet wurde.
Auch hier ist ab Beginn der Reverse-Merger-Phase kein Rücktritt oder eine Kündigung mehr zulässig.

30.3. Außerordentliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte von Investoren
Während der Investment-Phase (d.h. bis zum Beginn des eigentlichen Reverse Merger) haben Investoren das Recht zum Rücktritt, wenn sie nachweislich in eine unvorhersehbare, schwerwiegende Notlage geraten. Anerkannte Notlagen sind insbesondere:

bei Unternehmen: durch externe Prüfer (Steuerberater, Bilanzprüfer) bestätigte akute Kapitalknappheit, drohende Exekution, zwingende Insolvenzanmeldung oder eröffnetes Insolvenzverfahren,

bei Privatpersonen: ärztlich bestätigte schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Todesfälle in engster Familie, nachweislicher Verlust des Arbeitsplatzes mit existenzbedrohender Einkommenslage oder Verlust von Eigentum durch Natur- oder Brandkatastrophen.

30.4. Firmenübergaben und Todesfälle bei Investoren
Eine Firmenübergabe, ein Unternehmensverkauf oder die Einstellung der Geschäftstätigkeit eines investierenden Unternehmens begründen kein Kündigungsrecht. Rechtsnachfolger, Erwerber oder verbleibende Verantwortliche treten zwingend in die bestehende Investment-Vereinbarung ein.
Beim Tod eines privaten Investors treten die gesetzlichen oder testamentarischen Erben in die Investment-Vereinbarung ein und führen diese zu den vereinbarten Bedingungen fort.

30.5. Kündigungsrechte kapitalsuchender Unternehmen
Kapitalsuchende Unternehmen oder Start-Up-Initiatoren können während der Investment-Phase zurücktreten, wenn die Expansions- oder Start-Up-Pläne nachweislich vollständig aufgegeben werden. Dies setzt eine offizielle Löschungsbescheinigung im Handelsregister oder einen notariell bestätigten Ausstieg sämtlicher Initiatoren voraus. Zudem ist der FinCon Group, HEBHI oder SIRIUS vorab ein Übernahmeangebot des Projekts zu unterbreiten. Erst wenn dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nicht angenommen wird, entsteht ein Rücktrittsrecht.
Der Tod von Eigentümern, Geschäftsführern oder Start-Up-Initiatoren gilt nicht als Rücktrittsgrund; Rechtsnachfolger oder Erben treten in die Finanzierungsvereinbarung ein oder bieten das Projekt der FinCon Group, HEBHI oder SIRIUS zur Übernahme an.

30.6. Kündigungsrechte der FinCon Group
Die FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS, ist zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung einer Vereinbarung berechtigt, wenn:

eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt oder mehrfach grob fahrlässig handelt,

über ein kapitalsuchendes Unternehmen oder seine Verantwortlichen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,

oder gegen Investoren, Unternehmen oder verantwortliche Personen strafrechtliche Verurteilungen, insbesondere wegen Wirtschaftsdelikten (z. B. Veruntreuung, Betrug, Konkursverschleppung, Urkundenfälschung), rechtskräftig ausgesprochen werden.

31. Elektronische Unterschriften

Sämtliche Vertragsparteien bzw. die rechtlich Verantwortlichen einer Vertragspartei – sowohl Investoren als auch Kapitalsuchende sowie die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS – können, sofern dies gesetzlich und behördlich geregelt, bestätigt und nachvollziehbar überprüfbar ist, jede Vereinbarung auch mittels elektronischer Unterschrift nach den gesetzlichen Maßgaben des jeweiligen Firmensitzes oder Wohnsitzlandes elektronisch unterzeichnen. Sofern die Nachvollziehbarkeit, Beweisbarkeit und Überprüfbarkeit gegeben ist, werden die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, ebenso wie Investoren und Kapitalsuchende, eine solche elektronische Unterschrift als rechtsgültig akzeptieren und jede Vereinbarung gemäß den vereinbarten Bestimmungen umsetzen.

32. Copyright & Geistiges Eigentum

Die Dienstleistungen der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS sowie deren ursprüngliche Inhalte (ausgenommen Inhalte Dritter), einschließlich Funktionen und Merkmale, sind und bleiben das ausschließliche geistige Eigentum der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS oder deren Lizenzgeber.

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS respektieren die Rechte des geistigen Eigentums Dritter, insbesondere von Vertragspartnern. Es ist Politik der FinCon Group, sich strikt an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums zu halten und bei nachweislichen Verletzungen durch Dritte, Kooperationspartner oder mit ihr verbundene Personen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich rechtlicher Schritte.

Vertragsparteien, die Inhaber eines Urheberrechts sind oder als Vertreter eines solchen handeln, und der Auffassung sind, dass ein geschütztes Werk in einer Weise genutzt wurde, die eine Rechtsverletzung darstellt, müssen dies der FinCon Group schriftlich per E-Mail an contact[at]humanecology[dot]com mitteilen und der Mitteilung eine detaillierte Beschreibung des mutmaßlichen Verstoßes beifügen.

Jede mit der FinCon Group in geschäftlicher Verbindung stehende Person oder Gesellschaft kann für Schäden (einschließlich Anwaltskosten) haftbar gemacht werden, wenn nachweislich gegen Urheberrechte verstoßen wurde oder sich eine gegenteilige Behauptung als unzutreffend bzw. verleumderisch erweist.

33. Änderungen / Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS behalten sich ausdrücklich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit an rechtliche, wirtschaftliche oder kaufmännische Notwendigkeiten anzupassen oder abzuändern.

Derartige Änderungen werden allen auf der Website  registrierten Unternehmen und Privatpersonen sowie insbesondere den Vertragspartnern rechtzeitig bekannt gegeben.

Anpassungen, die in bestehende Vereinbarungen eingreifen, sind jedoch nur dann zulässig, wenn dies aufgrund zwingender gesetzlicher Änderungen oder börsenrechtlicher Bestimmungen erforderlich ist, um die vereinbarten Inhalte weiterhin rechtskonform umsetzen zu können.

Alle Vertragsparteien erkennen diese Anpassungsrechte ohne Einrede an.

34. Allgemeine Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS stellen stets die verbindliche Grundlage und einen festen Bestandteil aller mit der FinCon Group abgeschlossenen Vereinbarungen und Verträge dar.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, unterliegt jede Vereinbarung oder jeder Vertrag automatisch diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Unterzeichnung akzeptieren die Vertragsparteien deren uneingeschränkte Geltung.

35. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

In diesem Fall gilt als vereinbart, dass die Geschäftsbedingungen im Sinne ordentlicher Kaufleute fortgeführt werden und die betroffene Bestimmung schnellstmöglich an das geltende Recht angepasst wird.

36. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allen darauf beruhenden Vereinbarungen gilt das Recht und die Gerichtsbarkeit der jeweils relevanten Umsetzungsregion.

Für sämtliche Geschäfte innerhalb Europas gilt irisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dublin, Irland (Firmensitz SIRIUS VISION LIMITED).

Für sämtliche Geschäfte in den USA gilt US-amerikanisches Recht, insbesondere das Recht des Staates New York; ergänzend das Recht des Wohn- oder Firmensitzes eines US-amerikanischen Vertragspartners. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Albany, New York (Firmensitz HEBHI). Für Streitigkeiten mit US-Partnern gilt zudem der Gerichtsstand des jeweiligen Partner-Sitzes als vereinbart.

37. Kontakt

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS wenden Sie sich bitte an contact[at]humanecologybusiness[dot]com.

Dublin, Irland, EU, 2022
SIRIUS VISION LIMITED, DUBLIN, IRLAND
Albany, New York, USA, 2022
HUMAN ECOLOGICAL BUSINESS HOLDING INTERNATIONAL INC.
contact[at]humanecologybusiness[dot]com

 

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